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Verbandsmitteilung - Antrag auf Genehmigung eines Brieftaubenfluges.
Die Genehmigung zur Durchführung von Brieftaubenflügen ist weiterhin genehmigungspflichtig. Zuständig ist das Veterinäramt. Wir stellen allen Flugveranstaltern einen Musterantrag zur „Genehmigung eines Brieftaubenfluges“ als Word-Datei zur Verfügung. Bitte ergänzen Sie das Formular durch Ihre Angaben.
http://www.brieftaube.de/fred/abb/39gef1p.doc
Quelle: http://www.brieftaube.de
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