Internet-Taubenschlag Diskussions Forum  

Zurück   Internet-Taubenschlag Diskussions Forum > Diskussionen > Züchter-Stammtisch

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.08.2010, 06:37
Druifje 31 Druifje 31 ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.12.2007
Ort: Bochum
Beiträge: 134
Standard ich glaub es nicht.....

Hallo Sportsfreunde,
Ich habe seid 10 jahre ein pachtvertrag mit der stadt Bochum nichts besonderes jetzt ist da ein neue mitarbeiterin und googlet ein bisschen im Internet um zu gucken wie die pachtgrund stücke aussehen und was sieht sie da der herr Bult hat da ein taubenschlag der ist aber zu gross das geht nicht (10 jahre kein problem ) lieber Herr Bult sie mussen da verkleineren ja bis auf
8 m² der schlag ist aber 15 m² so muss ich mein witwer weibchen schlag abbauen sonst gibt es kein vertrags verlängerung Punkt was soll ich machen ich muss dadurch mein kleine tauben bestand von alles zusammen 60 tauben runter auf 40 tauben redusieren 10 vögel + 10 weibchen zum schicken was hält Ihr davon??
__________________
"Beter een Duif op de plank dan 10 in de Lucht"
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.08.2010, 07:00
OOO OOO ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2009
Ort: Herdecke
Beiträge: 1.787
Standard

Meist sitzt der Amtsschimmel ja am längeren Hebel. Sobald man also eine "unentspannte" Beziehung zu denen hat, sieht es nicht umbedingt gut aus. Eventuell kann dir der Verband (dort Hr. Auf der Strasse) ein paar Tips geben. Am besten mal mit ihm telefonieren.

Grüße
Meinolf
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.08.2010, 07:17
argail
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Moin,
ja da würde ich auch mal anrufen.Aber wenn der Verpächter Forderungen stellt,ist meist Essig. Anders würde es aussehen,wenn es dein Grundstück wäre,auf das die Behörde eingreifen will. Dann müssten sie ausführlich begründen und selbst dann wäre es immer eine Ermessensentscheidung des Gerichts.

Ansonsten: weniger Tauben,weniger Aufwand,weniger Kosten, die Möglichkeit zur Auslese nur auf die Besten,all das sind Möglichkeiten,von der Trauer zum Optimismus zu wechseln.

Bleib tapfer!!!


Michael
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 15.08.2010, 07:55
Hotwing50 Hotwing50 ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2006
Ort: Völklingen
Beiträge: 526
Standard

Hallo Lambert,
ich kenne ganz gut die Gegebenheiten einer öffentlichen Verwaltung und kann dir nur raten, einen Mandatsträger -am besten den der Mehrheitsfraktion im Stadtrat- aufzusuchen und ihm das Ganze vorzutragen. Oftmals wirken Gespräche zwischen Parteimitgliedern und Bediensteten öffentlicher Verwaltungen Wunder...vorallem auch im Hinblick darauf, dass genau diese Partei- bzw. Stadtratsmitglieder später auch mal ein Mitbestimmungsrecht über Beförderungen städt. Bediensteter haben.
Im übrigen ist die Aussicht auf einen Beitritt in die Partei bei Erfolg ein nicht zu unterschätzendes Lockmittel für eine Unterstützung. Falls dir das "Parteiprogramm" nach erfolgreichem Genehmigungsverfahren doch nicht so zusagt, kannst du ja sicherlich wieder austreten .
Ich gehe aber auch davon aus, dass du keine Baugenehmigung für deinen Taubenschlag hast...und bei 15 qm ist eine solche sicherlich erforderlich. Aber diese "Verfehlung" wäre in Form eines in die Wege zu leitenden Genehmigungsverfahrens nachzuholen.
Letztendlich bist du aber auf den guten Willen der Stadt angewiesen, da es im Baurecht kein Gewohnheitsrecht gibt und dich somit auch die Argumentation der jahrelange Nutzung des Schlages in den derzeit vorhandenen Maßen nicht weiterbringt.
Ich wünsche dir viel Erfolg und sehe deinen Chancen bei dem v.g. beschriebenen Weg grundsätzlich gar nicht mal so schlecht an.
VG
Hans- Albert
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 15.08.2010, 09:15
Benutzerbild von Eiserne Lady
Eiserne Lady Eiserne Lady ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.12.2007
Ort: Zweibrücken
Beiträge: 1.688
Standard

Hallo
Wenn Du keine Genehmigung hast und keinen Bauplan oje das sieht schlecht aus.
Da hilft kein Verband,das sind in dieser Frage nur Lusche,wenn es ganz hart kommt nimmt dir ein Anwalt.
Bei uns waren 5 Züchter trotz viel Geld und Anwalt 40 Jahre den Taubenschlag auf dem Grundstück Tauben mussten weg.
Ich hoffe für dich das es nicht so kommt...
Gruss
Eiserne Lady
Beispiel der Bekannteste.
Kipp und Söhne
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 15.08.2010, 09:35
Benutzerbild von Ritterbex
Ritterbex Ritterbex ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2001
Ort: Gangelt
Beiträge: 176
Standard

Hallo Lambert

Höre bzw. Lese mal genau hin.

8m² sind O.K.

Dann versuche doch deinen Taubenstall zu teilen, mit ca. 2 meter Abstand zueinander, denn die 8 m² beziehen sich auf einen Stall, nirgend wo steht geschrieben das man nur einen Stall auf ein Grundstück stellen darf ;-)

VG Manny
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 15.08.2010, 11:06
Benutzerbild von Heinrich
Heinrich Heinrich ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 16.07.2005
Ort: Hörstel-Dreierwalde
Beiträge: 3.002
Ausrufezeichen Moin Lambert,

selbst ein Schlag mit 8m² Grundfläche darf bei Dir nicht ohne Baugenehmigung errichtet, bzw. vom Bauamt ohne weiteres toleriert werden.
Baugenehmigungsfrei errichtbar sind 5m³ Kleintierstall lt LBO NW.

Unter Umständen hat das Püppchen vom Amt vom Baurecht keine Ahnung, was aber grundsätzlich erst mal nicht weiter schädlich ist. Dafür gibt es ja die harten und gerechten Kollegen vom Bauamt selbst. Vielleicht werden sie sich winden wie ein Wurm, wenn sie ihre Entscheidung (egal, wie sie ausfällt) schriftlich begründen sollen. Auch das macht nichts. Du willst ja Planungssicherheit!

Geh´also zum Bauamt und frage, wie Du Deinen Schlag auf städtischem Land legalisieren kannst. Unter Umständen benötigst Du eine Baugenehmigung, die relativ problemlos zu erlangen sein sollte.

Geh auch mal beim Ordnungsamt vorbei und erkläre dort, was Du schon jahrelang so treibst und dass sich noch nie jemand über Deine Tauben beschwert hat. Tackere eine Unterschriftenliste mit den Unterschriften Deiner Nachbarn an, die Deine Tauben lieben. Die anderen kannst Du "vergessen"... .
Sieh also zu, dass Du alles Relevante schriftlich zusammen trägst (zusammen tragen lässt).

Meines Erachtens hast Du ganz gute Chancen, aus der Nummer schadlos raus zu kommen.
Da ist aber Überzeugungsarbeit gefragt. Aber das kriegst Du schon hin.

Vergiss nicht, Deinen Fall dem Herrn Aufderstrasse zu schildern. Der hat richtig Ahnung und kann Dir sicher auch helfen.

Herzlichen Gruß auch an Rolling Thunder!

Heinrich
__________________
für die, die ich liebe, gehe ich durch die Hölle. Den anderen zeige ich den Weg dort hin...
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 15.08.2010, 11:17
Benutzerbild von Taube1999
Taube1999 Taube1999 ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2007
Ort: Uelzen
Beiträge: 923
Standard

Hallo,

bei uns in Uelzen benötigt man ab 40 m³ umbauten Raum eine Baugenehmigung. Alles was kleiner ist kann so gebaut werden und es dürfen auch mehrere Schläge (Gebäude) sein. Es ist jedoch auf Abstände zu Nachbargrundstücken zu achten.
Mein Tipp: erkundige dich bei eurem Bauamt, die müssen dir darüber Auskunft geben was du bauen darfst und was nicht!

Gut Flug
Christian
__________________
Gut Flug
Christian

Ich weiß, dass ich nicht viel weiß, aber das weiß ich sicher!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 15.08.2010, 12:04
langer langer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: Ahaus
Beiträge: 248
Standard

Hallo Heinrich
Das ist nicht korrekt. Es gibt nirgendwo eine Bestimmung die von einer m² Zahl ausgeht. LBO NRW §65 Genehmigungsfreie Vorhaben
1. Gebäude bis zu 30m³ umbauten Raum ohne Aufenthaltsräume
Gruß helmut
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 15.08.2010, 12:14
joselito joselito ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2010
Ort: werl
Beiträge: 10
Standard

hallo das ist typisch es geschieht jeden tag genug unheil auf der welt und dann muss man sich über so einen sch... ärgern nur weil die leute auf den ämtern langeweile haben und kleine leute fertig machen wollen wünsch dir das du das regeln kannst
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an
Smileys sind an
[IMG] Code ist an
HTML-Code ist aus

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ. Es ist jetzt 04:09 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions Inc.